Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 26. März 2026
§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Lumae AI Research UG (haftungsbeschränkt) i.G., Mühlgasse 11, 63683 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Corsmeyer (nachfolgend „Anbieter“), gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung, Security Audits, Schulungen sowie den Zugang zu Software-as-a-Service-Produkten (SaaS).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Klauseln nur für eine Gruppe gelten, ist dies ausdrücklich vermerkt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Der Anbieter wird wesentliche Änderungen registrierten Nutzern mit angemessener Frist vorab mitteilen.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt zustande durch: (a) Annahme eines vom Anbieter erstellten individuellen Angebots durch den Kunden, (b) schriftliche oder textförmige Auftragsbestätigung des Anbieters, oder (c) bei SaaS-Produkten mit Abschluss des Registrierungsprozesses und Bestätigung dieser AGB.
(3) Bei Security Audits mit Festpreis kommt der Vertrag mit Bestellung über das Kontaktformular oder per E-Mail und anschließender Bestätigung durch den Anbieter zustande.
§ 3 LEISTUNGEN
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Der Anbieter erbringt insbesondere:
- Entwicklung individueller Software (Web, Backend, KI-Systeme)
- RAG-Systeme, Agenten-Frameworks und KI-Integration
- Security Audits und Penetration Testing
- IT-Beratung und Consulting
- Schulungen, Workshops und Kurse
- Bereitstellung von SaaS-Produkten (z. B. The Last RAG)
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Er bleibt dem Kunden gegenüber verantwortlich.
(4) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung in Textform (Change Request). Mehraufwände werden gesondert vergütet.
(5) Bei Beratungs- und Schulungsleistungen (Dienstverträge) schuldet der Anbieter die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
§ 4 PREISE UND ZAHLUNG
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern individuell nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei individuellen Projekten erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbartem Meilensteinplan. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Angebot.
(4) Bei SaaS-Abonnements erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich im Voraus über den jeweiligen Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe). Das Abonnement verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, sofern es nicht vor Ablauf gekündigt wird (siehe § 11).
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern).
§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, im Rahmen des Projekts Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.
(3) Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 6 NUTZUNGSRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM
(1) An individuell für den Kunden entwickelter Software räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht ein, sofern individuell nichts anderes vereinbart ist. Der Quellcode wird dem Kunden übergeben.
(2) Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken und Frameworks des Anbieters (sog. „Basistechnologie“), die in die Lösung einfließen, verbleiben im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht-ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen der beauftragten Lösung.
(3) Bei SaaS-Produkten erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Abonnements. Der Quellcode der SaaS-Plattform wird nicht übertragen.
(4) Security-Audit-Berichte dürfen vom Kunden intern frei verwendet werden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRECHTE
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem aktuellen Stand der Technik.
(2) Bei Werkverträgen (individuelle Softwareentwicklung) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Der Anbieter leistet zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl des Anbieters).
(3) Security Audits geben den Sicherheitszustand zum Prüfzeitpunkt wieder. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die vollständige Erkennung sämtlicher Schwachstellen. Informationssicherheit ist ein fortlaufender Prozess; ein Audit ist eine Momentaufnahme.
(4) Für SaaS-Produkte gelten ergänzend die Regelungen der §§ 327 ff. BGB (Verträge über digitale Produkte), soweit der Kunde Verbraucher ist. Der Anbieter hält das SaaS-Produkt während der Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand und stellt erforderliche Aktualisierungen bereit.
(5) Bei SaaS-Produkten wird eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel angestrebt. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit vorher angekündigt und zählen nicht als Ausfallzeit.
§ 8 HAFTUNG
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) im Rahmen einer von ihm übernommenen Garantie sowie (d) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettovergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Nettovergütung der letzten zwölf Monate.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden eine regelmäßige Datensicherung.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen.
§ 9 EINSATZ VON KI-SYSTEMEN
(1) Der Anbieter setzt bei bestimmten Leistungen KI-Systeme (Künstliche Intelligenz) ein, insbesondere im Rahmen von Chat-Assistenten, automatisierten Analysen und KI-gestützten Entwicklungswerkzeugen. Der Kunde wird über den KI-Einsatz informiert, soweit dieser für die jeweilige Leistung relevant ist.
(2) KI-generierte Ergebnisse (Texte, Analysen, Code-Vorschläge) dienen als Arbeitshilfe und werden vom Anbieter vor Übergabe an den Kunden fachlich geprüft. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass KI-generierte Inhalte Ungenauigkeiten enthalten.
(3) Der Anbieter stellt sicher, dass der Einsatz von KI-Systemen den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) entspricht, insbesondere den Transparenzpflichten gemäß Art. 50. Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne der KI-Verordnung kommen nicht zum Einsatz.
(4) Die Haftung des Anbieters für KI-generierte Ergebnisse richtet sich nach § 8 dieser AGB. Ein pauschaler Hinweis auf mögliche KI-Fehler entbindet den Anbieter nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
§ 10 VERTRAULICHKEIT
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei Jahren fort, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen entgegenstehen.
(3) Bei Security Audits gilt besondere Vertraulichkeit: Gefundene Schwachstellen werden ausschließlich dem Kunden mitgeteilt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
§ 11 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
(1) Projektverträge (Werkverträge) enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung und vollständiger Bezahlung.
(2) SaaS-Abonnements und andere Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Erstlaufzeit beträgt maximal den gewählten Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr). Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit Monatsfrist kündbar.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung ihre wesentlichen Vertragspflichten verletzt.
(4) Bei Beendigung eines SaaS-Abonnements stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. JSON, CSV) für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 12 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss gemäß §§ 312g, 355 BGB.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(3) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z. B. Security-Audit-Reports, Software-Downloads), erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter mit der Bereitstellung begonnen hat und der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt sowie bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
(4) Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine formlose Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail an [email protected]) mit eindeutiger Erklärung des Entschlusses, den Vertrag zu widerrufen.
(5) Im Fall eines wirksamen Widerrufs erstattet der Anbieter geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Für bereits erbrachte Teilleistungen schuldet der Verbraucher einen anteiligen Wertersatz, sofern er ordnungsgemäß über diese Rechtsfolge belehrt wurde (§ 357a BGB).
§ 13 DATENSCHUTZ
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Endkunden verarbeitet, wird auf Verlangen des Kunden ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters (Ortenberg). Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Fassung vom 26.03.2026 · © 2026 LUMAE AI RESEARCH UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) I.G.